Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB

Es gelten ausschliesslich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeit-punkt der Reservation gültigen Fassung für sämtliche Geschäftsbeziehungen, welche über die Webseite stettli.ch / stettli.com oder direkt zwischen dem Mieter* und dem Vermieter einge-gangen werden.
*Aus dem alleinigen Grund der Vereinfachung und Förderung der Leserlichkeit wird im Folgenden die männliche Form für alle Geschlechter verwendet.

2. Mietobjekte

• Ferienhaus Tgiesa Solaria – stettli resort
• Ferienwohnung Muntanella – stettli resort
• Ferienwohnung Capricorn – stettli resort
• Einzelzimmer – stettli resort
• Ferienhaus Tgiesa Pestaluzz
Die Verfügbarkeit und der detaillierte Beschrieb der Mietobjekte, deren Ausstattung und die An-zahl der verfügbaren Betten, sind auf der Webseite ersichtlich.

3. Preise

Die auf der Webseite (stettli.ch / stettli.com) ersichtlichen Preisangaben oder die in Offerten, Buchungsbestätigungen und Rechnungen enthaltenen Preise sind ausschliesslich in Schweizer Franken. Erfolgen Zahlungen in einer anderen Währung oder werden Überweisungsspesen in Abzug gebracht, ist der von der Bank oder der Kreditkartenorganisation in Schweizer Franken gutgeschriebene Betrag massgebend.
Die Mietpreise beinhalten die Miete für das Mietobjekt für den vereinbarten Zeitraum mit der gesamten Infrastruktur. Der Mietpreis des Mietobjektes ist unabhängig von der Anzahl benutzter Betten und bezieht sich auf das ganze Mietobjekt (Haus oder Wohnung). Die maximale Belegung ergibt sich aus der Anzahl der verfügbaren Betten. Die Kosten für Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser, Internet, Radio- und TV-Gebühren (inklusive Swisscom blue TV, kostenpflichtige Sen-der und Videos werden separat in Rechnung gestellt), Telefon inklusive Gesprächsgebühren Schweiz (Auslandgespräche und kostenpflichtige Nummern werden separat in Rechnung ge-stellt), sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung sowie die von der Personenzahl abhängigen Kosten für Bett- und Frotteewäsche sowie die Tourismustaxen sind im Mietpreis nicht enthalten. Variable Kosten für Garage, Parkplätze sowie den allfälligen Gebrauch von Saunatücher, Bade-mäntel etc. werden am Ende der Mietdauer abgerechnet und sind vor der Abreise in bar oder mittels Kreditkarte zu bezahlen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietpreise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die in Offerten aufgeführten Preise sind definitiv und werden nicht mehr angepasst, wenn der Mieter die Offerte innerhalb der darin aufgeführten Frist durch Überweisung der An-zahlung annimmt.

4. Reservationen, Mietangebot und Mietvertrag

Mietanfragen sind kostenlos und unverbindlich. Auf Mietanfragen erstellt der Vermieter eine Offerte, wenn das Mietobjekt in der fraglichen Zeit noch verfügbar ist. Der Mietvertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Mieter innerhalb der in der Offerte erwähnten Frist die Anzah-lung leistet und das Mietobjekt zwischenzeitlich nicht anderweitig gebucht wurde.
Werden die weiteren Bedingungen, insbesondere die Zahlungstermine, bis zu den vereinbarten Terminen nicht erfüllt, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und über das Mietobjekt wieder verfügen.

5. Ankunft und Abreise

• Ankunft zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr
• Abreise zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr

Abweichungen von diesen Zeiten sind frühzeitig mitzuteilen und abhängig von der vorherigen bzw. nachfolgenden Belegung. Die Schlüsselübergabe ist in jedem Fall mindestens 24 Stunden vorher mit dem Vermieter zu vereinbaren.
6. Übergabe die Mietobjektes und Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Soll-ten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder festgestellt werden und/oder das Inventar unvoll-ständig sein, so hat dies der Mieter unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und im Übergabe-protokoll festzuhalten. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand mit vollstän-digem Inventar als übergeben. Sollte der Mieter das Objekt nicht oder verspätet übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

7. Sorgfaltspflicht und Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal-ten und Rücksicht (Nachtruhezeiten) gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen grösse-ren Schäden usw. hat der Mieter unverzüglich den Vermieter und seine Haftpflichtversicherung zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitreisenden den Verpflichtungen nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitreisende in krasser Weise ge-gen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird das Mietobjekt mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Mietvertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Haustiere sind auf Anfrage erlaubt. Der Mieter haftet für alle Schä-den, die verursacht werden. Er hat dafür besorgt zu sein, dass allenfalls verursachte Schäden durch seine Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Werden Schäden erst nach Rückgabe des Mie-tobjektes festgestellt, so werden diese vom Vermieter dokumentiert und die Behebung in Rech-nung gestellt. Für die Behebung von Schäden wird eine Bearbeitungsgebühr, abhängig vom Auf-wand, mindestens CHF 50.00, in Rechnung gestellt. Eine Haftpflichtversicherung ist Sache des Mieters. Wenn der Mieter keine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen kann, welche allfälli-ge Mieterschäden deckt, kann der Vermieter eine Kaution verlangen, welche in bar oder mittels Kreditkarte zu hinterlegen ist. Der Vermieter ist berechtigt, allfällige Schäden direkt mit der Kau-tion zu verrechnen.

8. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht, besenrein in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzuge-ben. Wird das Haus nicht im besenreinen Zustand übergeben, kann der Mehraufwand für die Reinigung in Rechnung gestellt werden. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mie-ter vollumfänglich ersatzpflichtig. Allfällige Schäden sind dem Vermieter zu melden.
Das Mietobjekt verfügt nur über elektronische Schlösser, welche mittels eines Batchs geöffnet werden. Der Verlust eines Batchs ist dem Vermieter umgehend zu melden damit dieser deakti-viert werden kann. Für verlorene Batch wird eine Umtriebsentschädigung von pauschal CHF 50.00 pro Batch verrechnet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

9. Stornierung

Beim Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter, werden folgende Stornierungsgebühren er-hoben:
• mehr als 12 Wochen vor Mietbeginn 10 % der Miete
• bis 8 Wochen vor Mietbeginn 50 % der Miete 10 % bei Weitervermietung*
• bis 4 Wochen vor Mietbeginn 80 % der Miete 15 % bei Weitervermietung*
weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn 100 % der Miete 20 % bei Weitervermietung*
*Erfolgt eine Stornierung, schaltet der Vermieter das Mietobjekt auf dem Buchungsportal wieder frei.
Kann das Mietobjekt kurzfristig weitervermietet werden, reduziert sich die Stornierungsgebühr entsprechend. Die Mindestgebühr für die Stornierung beträgt 10 % der Miete, mindestens je-doch CHF 300.00. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Vermieter kann einen Ersatzmieter ohne Nen-nung eines Grundes ablehnen. Akzeptiert der Vermieter einen Ersatzmieter, tritt dieser in den Mietvertrag zu den bestehenden Konditionen und Bedingungen, zuzüglich einer pauschalen Be-arbeitungsgebühr von CHF 100.00, ein. In diesem Fall werden keine Stornierungsgebühren erho-ben. Der ursprüngliche Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Der ur-sprüngliche Mieter hat bereits geleistete Mietzinszahlungen direkt beim Ersatzmieter einzufor-dern.
Bei Buchungen über einen Dritten (Agenturen/Buchungsportal wie AirBnB / Booking.com ect.) gelten dessen Bestimmungen, sofern diese AGBs nicht hinterlegt sind. Das Recht des Vermieters auf vollständige Zahlung des Mietzinses bleibt vorbehalten.

Höhere Gewalt
Verhindern höhere Gewalt (Naturgewalt, Feuer, Wasser) sowie unvorhersehbare Ereignisse die Nutzung des Mietobjektes oder die Fortdauer des Aufenthalts, ist der Vermieter nicht verpflich-tet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Kann das Mietobjekt aufgrund der vorgenannten Ereignisse nicht bezogen werden oder muss der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen werden, wird die Miete bzw. ein entsprechender Anteil zurückerstattet unter Ausschluss weite-rer Ansprüche. Behördliche Massnahmen und Einschränkungen, genauso wie der Ausfall von Bergbahnen oder Schneemangel etc. fallen nicht unter höhere Gewalt.

Es ist Sache des Mieters sich gegen finanzielle Schäden im Zusammenhang mit dem Mietver-trag abzusichern. (Annullationskostenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung)

10. Sonstiges

Die Mietobjekte inklusive Mobiliar sind gegen Elementarschäden versichert. Über diese Versi-cherungen nicht gedeckt sind die persönlichen Effekten der Mieter. Der Mieter hat selbst dafür besorgt zu sein, dass er über eine Versicherungsdeckung (Feuer, Wasser, Diebstahl) für seine persönlichen Effekten verfügt.
Untervermietung ist nicht zulässig. Das Mietobjekt darf nur von denen auf dem Tourismusportal gemeldeten Personen genutzt werden. Die maximale Personenzahl ist auf die Anzahl der Betten beschränkt. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietvertrag frist- und entschädigungs-los aufheben. Der Mieter darf weder die Zweckbestimmungen der Räume verändern noch Schrif-ten oder zusätzliche Gegenstände anbringen. Für äussere Einflüsse und Umstände, die aus-serhalb des Machtbereichs des Vermieters liegen, wie z.B. Ausfall oder Unterbrüche der Strom-, Wasser-, Internet-, Telefonversorgung etc. kann der Vermieter nicht verantwortlich gemacht werden.

11. Datenschutz

Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechenddiesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten (allenfalls bei einem Drittunternehmen) und soweit notwendig an den Schlüsselhalter usw. übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann.
Der Vermieter kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an den Vermieter wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermieter verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mie-ters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.

12. Datenschutzerklärung

Die Nutzung der Webseite des Vermieters ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Da-ten möglich. Soweit personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder Email-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Es ist zu beachten, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per Email) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Haftungsausschluss

Die Inhalte der Webseite des Vermieters wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Für die Richtig-keit, Vollständigkeit Und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Als Dienstleistungsanbieter ist der Vermieter für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den all-gemeinen Gesetzen verantwortlich.
Als Dienstleistungsanbieter ist er jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeichertefrem-de Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informatio-nen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Be-kanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird der Vermieter diese Inhalte umge-hend entfernen.

Haftung für Links

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Urheberrecht

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13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein Rechtsverhältnis begründet worden ist, untersteht dieses ausschliesslich dem schweizerischem Recht. Zum Schlichten von Streitigkeiten betreffend Auslegung, Ausführung, Nichtausführung oder Anwendung der Bestimmungen des Mietvertrages, anerkennt der Mieter den Gerichtsstand des für das Mietobjekt zuständigen Or-tes.
Die vorliegende Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ersetzt alle früheren Ver-sionen.

V1.0 29.09.2022